Nachweise für die Schulbuchausleihe einreichen
Sie haben bei der Schulbuchausleihe angegeben, dass Sie berechtigt sind Ermäßigung zu erhalten (mindestens 3 schulpflichtige Kinder) oder leistungsberechtigt sind nach dem Bundessozialhilfegesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch.
Dies müssen Sie durch Kopie der entsprechenden Unterlagen nachweisen. Mit diesem Formular können Sie die fotografierten oder gescannten Unterlagen einreichen.